Versicherungs-Lexikon:
Fachbegriffe klar erklärt

Die wichtigsten Begriffe kurz, klar, mit Beispiel. Direkte Definition ohne Fachjargon, damit du Policen und Beratung verstehst.

A

Allgefahrendeckung

Versicherungsschutz gegen alle Schäden, außer explizit ausgeschlossenen. Statt einzelne Risiken aufzulisten, dreht die Allgefahrendeckung das Prinzip um: Alles ist versichert, außer was ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Beispiel

Eine Elektronikversicherung mit Allgefahrendeckung zahlt auch, wenn ein Laptop beim Kunden herunterfällt, obwohl Sturzschäden in Standard-Policen oft ausgeschlossen sind.

B

Betriebsunterbrechungsversicherung

Deckt laufende Kosten und Ertragsausfall, wenn der Betrieb durch einen Schaden stillsteht. Wenn ein Brand oder Wasserschaden den Betrieb stoppt, laufen Miete, Löhne und Versicherungsprämien weiter, aber kein Umsatz kommt rein.

Beispiel

Ein Bäcker erleidet einen Brandschaden in seiner Backstube. Während der Sanierung (6 Wochen) zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung Löhne, Miete und den entgangenen Gewinn.

C

Courtage

Die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer erhält, nicht vom Kunden. Die Courtage ist eine Art Vermittlungsgebühr, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Die Beratung beim Makler ist für dich kostenlos.

Beispiel

Du schließt eine Betriebshaftpflicht über VersiFlex ab. Der Beitrag ist identisch mit dem Direkttarif. VersiFlex erhält vom Versicherer eine Courtage für Beratung und laufende Betreuung.

D

Deckungssumme

Der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, trägst du den Rest selbst. Eine zu niedrige Deckungssumme ist ein echtes Risiko, besonders bei Haftpflichtversicherungen.

Beispiel

Eine Betriebshaftpflicht mit 3 Millionen Euro Deckungssumme zahlt maximal 3 Millionen. Entsteht ein Personenschaden über 5 Millionen Euro, musst du die Differenz selbst tragen.

E

Elementarschaden

Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben. Elementarschäden sind nicht automatisch in Wohngebäude- oder Inhaltsversicherungen enthalten, sie müssen meist separat dazugebucht werden.

Beispiel

Ein Starkregen überschwemmt den Keller eines Hauses. Ohne Elementarschutz zahlt die Gebäudeversicherung nicht, der Schaden bleibt beim Eigentümer.

K

Kasko (Teil- und Vollkasko)

Kaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug, über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Teilkasko deckt Diebstahl, Wildschäden, Hagel und Glasbruch. Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Beispiel

Du fährst bei Glatteis gegen eine Leitplanke. Die Haftpflicht zahlt nichts, weil kein Dritter geschädigt wurde. Die Vollkasko übernimmt die Reparatur deines Fahrzeugs.

N

Nachhaftung

Der Versicherungsschutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden. Bei manchen Versicherungen, besonders Haftpflicht- und Berufshaftpflichtpolicen, können Schäden erst Monate oder Jahre nach ihrer Entstehung gemeldet werden.

Beispiel

Ein Architekt kündigt seine Berufshaftpflicht. Zwei Jahre später reklamiert ein Bauherr einen Planungsfehler aus der Vertragszeit. Mit Nachhaftungsklausel zahlt der alte Versicherer trotzdem.

O

Obliegenheit

Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, etwa Schäden unverzüglich melden oder Sicherheitsmaßnahmen einhalten.

Beispiel

Ein Unternehmen verpflichtet sich, alle Türschlösser zu sichern. Bei einem Einbruch stellt sich heraus, dass die Hintertür ungesichert war. Der Versicherer kann die Leistung kürzen.

S

Schadenfreiheitsklasse (SFK)

Bewertungssystem in der Kfz-Versicherung. Je länger unfallfrei, desto günstiger die Prämie. Wer einen Schaden meldet, wird zurückgestuft. Bei der Kfz-Flottenversicherung für Unternehmen wird die SFK oft auf Flottenebene geregelt.

Beispiel

Ein Fahrer fährt 10 Jahre unfallfrei und erreicht Klasse SF10. Er zahlt deutlich weniger als ein Neufahrer in Klasse SF1 oder SF2.

S

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Der Betrag, den du im Schadensfall selbst trägst. Der Rest wird von der Versicherung bezahlt. Ein Selbstbehalt senkt die Prämie, weil du im Schadensfall einen Teil selbst übernimmst.

Beispiel

Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbehalt: Dein Auto wird beschädigt, Reparatur kostet 3.000 Euro. Du zahlst 500 Euro, die Versicherung zahlt 2.500 Euro.

U

Unterversicherung

Wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Versicherten liegt. Bei Unterversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht den vollen Schaden, sondern nur anteilig, im selben Verhältnis wie Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert.

Beispiel

Hausrat ist für 30.000 Euro versichert, echter Wert ist 60.000 Euro. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung nur 50 Prozent, also 30.000 statt 60.000 Euro.

V

Versicherungswert (Neu- vs. Zeitwert)

Neuwert ersetzt den Wiederbeschaffungswert neu, Zeitwert ersetzt den aktuellen Marktwert. Beim Neuwert zahlt die Versicherung, was ein gleichwertiges neues Gerät kostet. Beim Zeitwert bekommst du nur den aktuellen Restwert.

Beispiel

Dein 5 Jahre alter Fernseher brennt durch. Zeitwert: 150 Euro (Restwert nach Abnutzung). Neuwert: 800 Euro (Kosten für einen neuen gleichwertigen TV). Der Unterschied ist enorm.

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