Anbieter
VersiFlex Versicherungsmakler GmbH
Waldbleeke 50
45481 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: 0208 88026670
E-Mail: info@versiflex.de
Web: www.versiflex.de
Geschäftsführung
Marcel Askerc
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg, HRB 36993
Berufsrechtliche Angaben
§ 34d GewO: Versicherungsmakler
- Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
- Vermittlerregister-Nr.: D-OE1L-0E6J1-25
§ 34i GewO: Immobiliardarlehensvermittler
- Berufsbezeichnung: Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
- Vermittlerregister-Nr.: D-W-122-Y89W-41
§ 34f GewO: Finanzanlagenvermittler
- Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
- Vermittlerregister-Nr.: D-F-122-MQ22-54
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Telefon: 0201 1892-0
essen.ihk24.de
Überprüfung der Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600-585-0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Die Regelungen sind über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Plattform gesetze-im-internet.de abrufbar.
Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet und bereit sind. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Europäische Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Redaktionell-journalistische Inhalte
Verantwortliche i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV für redaktionell-journalistische Inhalte:
Gabriele Hübner, Unterkonnersreuth 29, 95500 Heinersreuth
www.versicherungsmarkt.de GmbH
Informationen nach der Transparenzverordnung (TVO)
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten die zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden bedeutet.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Dir ein geeignetes Anlage- oder Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Deine Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Du dies wünschst. Hierbei kannst Du festlegen, ob bei Deiner Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen.
Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption).
Entscheidest Du Dich dafür, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Deiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Stand: April 2026
